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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von OraPoint durch Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Staat der EU bzw. des EWR · Fassung vom 19. Oktober 2026

Kunden mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein: AGB Schweiz

Die wichtigsten Eckpunkte (Kurzfassung der Regeln unten; massgeblich sind die genannten Paragrafen)
AnbieterDone IT, Inhaber Edon Shkodra, Leimen (§ 1)
Für wenNur Unternehmen, Selbständige und öffentliche Stellen – keine Verbraucher (§ 1)
Gratiszeit3 Monate (oder Dauer laut persönlichem Angebot), bis 10 Personen, endet automatisch, wird nie von selbst kostenpflichtig (§ 5)
Preis15 € pro Monat für die Firma + 5 € pro aktive Person; keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestlaufzeit (§ 7)
KündigungJederzeit mit 14 Tagen Frist zum Monatsende, per E-Mail oder in der App (§ 8)
Ihre DatenGehören Ihnen; Export jederzeit kostenlos; nach Ende 30 Tage Lesezugang, dann Löschung (§ 14)

§ 1 Anbieter, Geltung, Kundenkreis

  1. Anbieter ist Edon Shkodra, handelnd unter dem Geschäftsnamen Done IT, Schlesierstr. 2, 69181 Leimen, Deutschland („Anbieter“). Done IT ist ein Einzelunternehmen; der Inhaber haftet persönlich.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von OraPoint zwischen dem Anbieter und Kunden mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Für Kunden mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein gelten die AGB Schweiz.
  3. OraPoint wird ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen angeboten. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er OraPoint für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommen nicht zustande.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Begriffe

OraPoint
Die Software des Anbieters für Arbeitszeiterfassung, Dienstplan, Urlaub und Abwesenheiten, Aufgaben und Berichte, die über das Internet unter orapoint.ch/app als Online-Dienst (Software as a Service) bereitgestellt wird.
Kunde
Das Unternehmen, das mit dem Anbieter einen Vertrag über OraPoint schliesst.
Firmenkonto
Der Hauptzugang des Kunden mit der Rolle „Firma“, über den der Kunde OraPoint verwaltet, Einstellungen vornimmt und Erklärungen abgibt (z. B. AGB bestätigen, kündigen).
Nutzer
Jede Person, der der Kunde einen Zugang zu OraPoint einrichtet (z. B. Mitarbeitende, Vorarbeiter bzw. Schichtleiter).
Aktive Person
Ein Nutzer (ohne das Firmenkonto), dessen Zugang an mindestens einem Tag eines Kalendermonats freigeschaltet war – unabhängig davon, ob er sich in diesem Monat angemeldet hat.
Kundendaten
Alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer in OraPoint eingeben oder durch die Nutzung erzeugen (z. B. Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Schichten, Aufgaben, Fotos, Baustellen/Objekte, Personen).
Gratiszeit
Der Zeitraum, in dem der Kunde OraPoint kostenlos nutzt (§ 5).
Textform
Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der der Erklärende genannt ist (§ 126b BGB) – insbesondere eine E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Mündliche oder telefonische Erklärungen genügen nicht.
Werktag
Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg sowie der 24. und 31. Dezember.

§ 3 Vertragsbestandteile und Rangfolge

  1. Der Vertrag besteht aus: (a) einer etwaigen individuellen Vereinbarung in Textform, (b) dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), (c) diesen AGB und (d) der Leistungsbeschreibung auf orapoint.ch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  2. Widersprechen sich diese Bestandteile, gilt der zuerst genannte vor dem später genannten. In Fragen des Datenschutzes geht der AVV allen anderen Bestandteilen vor, ausgenommen einer ausdrücklich abweichenden individuellen Vereinbarung.
  3. Werbeaussagen, Beispiele und Hinweise auf der Webseite oder in der App sind keine Zusicherungen, sofern sie nicht in den Vertragsbestandteilen nach Abs. 1 ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaft bezeichnet sind.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von OraPoint auf der Webseite ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er sich auf orapoint.ch registriert oder einen vom Anbieter eingerichteten Zugang nutzt und bei der ersten Anmeldung mit dem Firmenkonto diese AGB und den AVV bestätigt. Der Anbieter nimmt das Angebot an, indem er den Zugang freischaltet. Mit der Bestätigung kommt der Vertrag über die Gratiszeit (§ 5) zustande.
  2. Die Person, die für den Kunden registriert oder bestätigt, versichert, dazu berechtigt zu sein. Der Anbieter darf eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei unvollständigen oder offensichtlich falschen Angaben.
  3. Der Anbieter speichert jede Bestätigung mit Datum, Uhrzeit, Fassung und bestätigender Person. Der Kunde kann die jeweils geltenden Dokumente jederzeit auf orapoint.ch abrufen, speichern und drucken.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Gratiszeit

  1. Neue Kunden nutzen OraPoint drei Monate kostenlos; hat der Anbieter dem Kunden in Textform ein persönliches Angebot mit einer anderen Dauer gemacht und hat der Kunde es angenommen, gilt diese Dauer. Das Ende der Gratiszeit ist im Firmenkonto jederzeit sichtbar.
  2. In der Gratiszeit können bis zu 10 aktive Personen gleichzeitig angelegt werden. Im Übrigen entspricht der Funktionsumfang der kostenpflichtigen Nutzung.
  3. Die Gratiszeit endet automatisch. Sie geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Der Anbieter erinnert den Kunden rechtzeitig vor ihrem Ende in der App.
  4. Die kostenpflichtige Nutzung bestellt der Kunde durch eine Erklärung in Textform (eine E-Mail an info@orapoint.ch genügt) oder über eine dafür vorgesehene Funktion in OraPoint. Der kostenpflichtige Vertrag beginnt mit Zugang der Bestellung beim Anbieter, frühestens am Tag nach dem Ende der Gratiszeit.
  5. Bestellt der Kunde nicht, kann er OraPoint nach dem Ende der Gratiszeit noch 14 Tage unverändert nutzen. Danach kann er seine Daten 30 Tage lang nur noch lesen und exportieren. Bestellt er auch in dieser Zeit nicht, endet der Vertrag, und der Anbieter löscht die Kundendaten nach § 14 Abs. 4.
  6. Während der Gratiszeit kann jede Partei den Vertrag jederzeit ohne Frist in Textform beenden. Für die Gratiszeit haftet der Anbieter nur nach § 17 Abs. 1 und 4; im Übrigen ist die Haftung in der Gratiszeit ausgeschlossen (§ 521, § 599 BGB entsprechend).

§ 6 Leistungen

  1. Der Anbieter stellt OraPoint über das Internet zur Nutzung mit einem aktuellen Browser bereit. Zum Funktionsumfang gehören insbesondere: Ein-, Um- und Ausstempeln (Projektwechsel) mit Erfassung des Standorts nur in diesem Moment, Pausen, Korrekturen mit Protokoll; Kunden und Projekte mit Kundenbericht; Karte der gerade eingestempelten Personen (Ort des letzten Stempelns); Arbeitsnachweis mit erledigten Arbeiten; PDF-Exporte; Profilbilder und Firmenlogo; Dienstplan mit Bereitschaft und – soweit der Kunde ihn freischaltet – Diensttausch unter Mitarbeitenden; Stempelregeln (Tage, Zeiten, Tageshöchstzeit, automatisches Einstempeln); Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung mit Feiertagen; Aufgaben mit Fotos; Verwaltung von Personen und Teams; Monatsberichte mit Excel-Export; Gesamtexport aller Kundendaten; Mitteilungen; „Meine Daten“ zur Meldung von Personalien durch die Mitarbeitenden; Rechte für Vorarbeiter; „Hilfe & Feedback“.
  2. Zusatzmodule: „Rechnungen“ (Offerten, Rechnungen, Mahnungen, XRechnung, Versand per E-Mail) und „Lohn“ (Lohnabrechnung nach Schweizer Recht mit Lohnausweis; derzeit nur für Firmen in der Schweiz) stehen zur Verfügung, wenn der anbieter sie für den Kunden freischaltet. In der Gratiszeit sind sie ohne Aufpreis; ein Preis danach wird vor der Freischaltung in Textform vereinbart.
  3. Der Anbieter sichert die Kundendaten täglich (Einzelheiten im AVV, Anlage 1).
  4. Der Anbieter darf OraPoint weiterentwickeln, verbessern und an Technik und Recht anpassen. Er darf Funktionen nur ändern oder entfernen, wenn der Kernumfang – Arbeitszeiterfassung, Dienstplan, Urlaub/Abwesenheiten, Berichte und Export – erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Entfällt eine Funktion, auf die der Kunde erkennbar angewiesen ist, kündigt der Anbieter dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  5. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, OraPoint für eigene Zwecke zu nutzen und seinen Nutzern Zugang zu geben. Eine Kopie der Software erhält er nicht.
  6. Nicht geschuldet sind insbesondere: Rechts-, Steuer- oder Arbeitsrechtsberatung; die Lohnabrechnung selbst, soweit der Kunde nicht das Zusatzmodul „Lohn“ nutzt – auch dann prüft der Kunde jede Abrechnung vor dem Abschluss und bleibt für Lohnzahlung und Meldungen an Ausgleichskasse, Versicherungen und Steuerbehörden verantwortlich; die Prüfung, ob die Arbeitszeitgestaltung des Kunden gesetzlich zulässig ist; Internetzugang und Endgeräte; Schulungen vor Ort. Hinweise der App (z. B. zu Mindestpausen) erleichtern die Arbeit, ersetzen aber nicht die Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber.

§ 7 Preise und Zahlung

  1. Die Vergütung beträgt pro Kalendermonat 15 € für das Firmenkonto zuzüglich 5 € für jede aktive Person (§ 2). Weitere Kosten (z. B. Einrichtung, Speicherplatz, Export, Support per E-Mail, Datenübertragung beim Wechsel) fallen nicht an.
  2. Rechenbeispiel: Im März sind 10 Mitarbeitende freigeschaltet; am 20. März kommt eine elfte Person hinzu, eine andere wird am 5. März gesperrt. Aktiv im März waren also 11 Personen. Vergütung: 15 € + 11 × 5 € = 70 €.
  3. Beginnt oder endet der kostenpflichtige Vertrag im Laufe eines Kalendermonats, wird die Vergütung für diesen Monat anteilig nach Kalendertagen berechnet.
  4. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Entfällt diese Regelung, verstehen sich die Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter teilt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit, und der Kunde kann den Vertrag dann zu diesem Zeitpunkt kündigen.
  5. Der Anbieter rechnet monatlich nachträglich ab und stellt die Rechnung per E-Mail als PDF. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder – wenn der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat – per Lastschrift. Bei Lastschrift kündigt der Anbieter den Einzug mindestens 5 Tage vorher an (Vorabinformation).
  6. Kommt der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regeln (insbesondere Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 €, § 288 Abs. 2 und 5 BGB). Ist der Kunde mit einem Betrag mehr als 30 Tage im Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen auf das Lesen und Exportieren beschränken (§ 12). Die Daten bleiben erhalten; nach Zahlung wird der volle Zugang am nächsten Werktag wiederhergestellt.
  7. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit der Forderung des Anbieters im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
  8. Preiserhöhungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit; sie sind frühestens 12 Monate nach Beginn des kostenpflichtigen Vertrags bzw. nach der letzten Erhöhung zulässig. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ohne weitere Kosten kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Preissenkungen gelten ab dem folgenden Kalendermonat automatisch.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
  2. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Beispiel: Eine Kündigung, die bis einschliesslich 17. März zugeht, wirkt zum 31. März; eine Kündigung, die am 18. März zugeht, wirkt zum 30. April.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde kann sie per E-Mail an info@orapoint.ch oder mit dem Firmenkonto unter „Einstellungen“ erklären; der Anbieter bestätigt den Eingang und das Vertragsende in Textform.
  4. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung OraPoint rechtswidrig nutzt (§ 11 Abs. 4 und 5) oder mit einem Betrag von mindestens zwei Monatsvergütungen mehr als 60 Tage im Verzug ist.
  5. Nach Vertragsende gilt § 14 Abs. 3 und 4 (30 Tage Lesezugang mit Export, danach Löschung).

§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet. Nicht mitgerechnet werden: angekündigte Wartungen (in der Regel ausserhalb von 6–20 Uhr an Werktagen, höchstens 8 Stunden im Monat), Störungen des Internets ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters, Fälle höherer Gewalt (§ 18) und Ausfälle, die der Kunde verursacht. Die 98 % sind ein Zielwert und keine Garantie; die Rechte des Kunden bei Mängeln (§ 16) bleiben unberührt.
  2. Support erhält der Kunde per E-Mail an info@orapoint.ch und über „Hilfe & Feedback“ in der App. Der Anbieter antwortet an Werktagen in der Regel innerhalb eines Werktages. Fällt OraPoint ganz aus, beginnt der Anbieter unverzüglich nach Kenntnis mit der Behebung.

§ 10 Zugänge und Nutzer

  1. Der Kunde richtet die Zugänge seiner Nutzer selbst ein, vergibt Rollen und sperrt Zugänge, die nicht mehr benötigt werden. Jeder Zugang ist persönlich; Nutzer dürfen ihn nicht mit anderen teilen.
  2. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Nutzer diese AGB, soweit sie die Nutzung betreffen, einhalten. Handlungen der Nutzer gelten im Verhältnis zum Anbieter als Handlungen des Kunden.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugangsdaten kennen, ändert der Kunde das Passwort sofort, meldet sich auf allen Geräten ab (Funktion im Profil) und informiert den Anbieter unverzüglich.

§ 11 Pflichten des Kunden

  1. Information der Beschäftigten: Der Kunde ist als Arbeitgeber für die Rechtmässigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Beschäftigten verantwortlich. Er informiert sie vor der ersten Nutzung in verständlicher Form, insbesondere über die Erfassung des Standorts beim Stempeln (Ein-, Um- und Ausstempeln) und die Kartenansicht, über Krankmeldungen und darüber, wer welche Daten sieht (Art. 13 DSGVO). Die Datenschutzerklärung des Anbieters kann er dafür verwenden; sie ersetzt seine eigene Information nicht.
  2. Mitbestimmung: Besteht ein Betriebsrat oder eine Personalvertretung, führt der Kunde OraPoint erst ein, wenn die nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bzw. dem Personalvertretungsrecht erforderliche Zustimmung oder Betriebsvereinbarung vorliegt.
  3. Aufbewahrung und Prüfung: Der Kunde prüft Berichte und Auswertungen, bevor er sie für die Lohnabrechnung oder gegenüber Behörden verwendet. Für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z. B. § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fristen) ist der Kunde verantwortlich; er exportiert die Daten dafür rechtzeitig, spätestens vor dem Ende des Lesezugangs nach Vertragsende.
  4. Keine Überwachung: Der Kunde nutzt OraPoint nicht zur heimlichen oder dauernden Überwachung von Personen, nicht zur Erstellung von Bewegungs- oder Verhaltensprofilen und nicht, um Personen wegen der Ausübung ihrer Rechte zu benachteiligen.
  5. Keine rechtswidrige Nutzung: Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch (z. B. Fotos, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen), greift OraPoint nicht an, testet die Belastbarkeit oder Sicherheit nicht ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform, umgeht keine Schutzmassnahmen, ruft Daten nicht automatisiert in einer den Betrieb beeinträchtigenden Menge ab und versucht nicht, den Programmcode auszulesen, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt (§ 69e UrhG).
  6. Richtige Angaben: Der Kunde hält seine Firmen- und Rechnungsangaben aktuell und teilt Änderungen (z. B. neue Anschrift, neue E-Mail für Rechnungen) unverzüglich mit.
  7. Verletzt der Kunde schuldhaft Pflichten aus Abs. 1, 2, 4 oder 5 und nimmt ein Dritter (z. B. eine betroffene Person oder Behörde) deshalb den Anbieter in Anspruch, stellt der Kunde den Anbieter von den daraus entstehenden Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit möglich, die Abwehr.

§ 12 Sperre des Zugangs

  1. Der Anbieter darf den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise sperren, wenn (a) ein Zahlungsverzug nach § 7 Abs. 6 vorliegt, (b) konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen § 11 Abs. 4 oder 5 bestehen, (c) Zugangsdaten offensichtlich missbraucht werden oder (d) eine akute Gefahr für die Sicherheit von OraPoint oder für Daten anderer Kunden besteht.
  2. Die Sperre muss verhältnismässig sein: Der Anbieter wählt das mildeste wirksame Mittel (z. B. Sperre eines einzelnen Nutzers statt der ganzen Firma, nur Lesezugang statt vollständiger Sperre) und kündigt die Sperre vorher in Textform mit angemessener Frist zur Abhilfe an. Ohne Ankündigung darf er nur in den Fällen (c) und (d) sperren, wenn ein Abwarten nicht zumutbar ist; er informiert den Kunden dann unverzüglich nachträglich.
  3. Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Die Kundendaten werden durch eine Sperre nicht gelöscht. Während einer Sperre nach Abs. 1 lit. a bleibt die Vergütungspflicht bestehen; in den übrigen Fällen nur, wenn der Kunde den Grund zu vertreten hat.

§ 13 Datenschutz

  1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit ihm geschlossen.
  2. Für Daten, die der Anbieter als eigener Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Vertrags- und Rechnungsdaten), gilt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Daten des Kunden, Export, Wechsel, Löschung

  1. Die Kundendaten stehen allein dem Kunden zu. Der Anbieter verwendet sie nur zur Erfüllung dieses Vertrags und nicht für eigene Zwecke, nicht für Werbung und nicht zum Training von KI-Systemen. Anonyme technische Kennzahlen ohne Bezug zu Personen oder zum Kunden (z. B. Gesamtzahl der Buchungen aller Kunden, Auslastung der Server) darf der Anbieter zum Betrieb und zur Verbesserung von OraPoint verwenden.
  2. Der Kunde kann alle Kundendaten jederzeit kostenlos selbst exportieren: als Gesamtexport (ZIP-Datei mit allen Daten im Format JSON, je Tabelle einer CSV-Datei für Excel und allen Fotos) und als Monatsbericht im Excel-Format.
  3. Nach Vertragsende – gleich aus welchem Grund – kann der Kunde 30 Tage lang mit dem Firmenkonto auf alle Kundendaten lesend zugreifen und sie exportieren.
  4. Danach löscht der Anbieter die Kundendaten innerhalb von weiteren 30 Tagen vollständig aus dem laufenden System und bestätigt die Löschung auf Wunsch in Textform. In Datensicherungen werden sie gemäss dem Sicherungsplan (AVV, Anlage 1) spätestens nach 12 Monaten überschrieben. Daten, die der Anbieter selbst aufbewahren muss (z. B. Rechnungen), sind davon ausgenommen.
  5. Wechsel des Anbieters (Verordnung (EU) 2023/2854, „Data Act“): Will der Kunde zu einem anderen Anbieter oder in ein eigenes System wechseln, erklärt er dies in Textform. Der Anbieter unterstützt ihn mit dem vollständigen Export der Kundendaten in den Formaten nach Abs. 2 und beantwortet Fragen zu deren Aufbau. Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 8; der Übergangszeitraum, in dem der Kunde Zugriff hat, beträgt 30 Tage nach Vertragsende und kann auf Wunsch des Kunden einmal um bis zu 30 Tage verlängert werden. Für den Wechsel und den Export fallen keine Entgelte an. Zu den exportierbaren Daten gehören alle Kundendaten nach § 2; nicht dazu gehören die Software selbst, Geschäftsgeheimnisse des Anbieters und interne Sicherheitsprotokolle.

§ 15 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten (insbesondere Kundendaten, Preise individueller Vereinbarungen, Sicherheitsdetails), vertraulich und verwenden sie nur für diesen Vertrag. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
  2. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die die Partei nachweislich unabhängig erlangt hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder behördlichen bzw. gerichtlichen Anordnung offenlegen muss; im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorher, soweit dies erlaubt ist.
  3. Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 16 Mängel

  1. Der Anbieter hält OraPoint während der Vertragslaufzeit in einem vertragsgemässen Zustand. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Abweichungen.
  2. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform oder über „Hilfe & Feedback“, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (was wurde gemacht, was ist passiert, was wurde erwartet).
  3. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, Umgehungslösung oder neue Version. Eine Umgehungslösung genügt, wenn sie für den Kunden zumutbar ist.
  4. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; § 17 bleibt unberührt.

§ 17 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (z. B. Bereitstellung von OraPoint, Datensicherung, Vertraulichkeit).
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; für das Innenverhältnis der Parteien gilt Art. 82 Abs. 5 DSGVO.
  5. Die Abs. 1–3 gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die in OraPoint eingegebenen Daten richtig sind, und prüft Berichte vor der Lohnabrechnung. Schäden aus falschen Eingaben des Kunden oder seiner Nutzer hat der Anbieter nicht zu vertreten.

§ 18 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, solange und soweit diese auf Ereignissen beruht, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen und die sie auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, grossflächige Ausfälle von Strom oder Internet, Angriffe auf das Rechenzentrum trotz angemessener Schutzmassnahmen). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und tut das Zumutbare, um die Folgen gering zu halten. Für Zeiträume, in denen OraPoint wegen höherer Gewalt nicht nutzbar ist, schuldet der Kunde keine Vergütung. Dauert ein solches Ereignis länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag fristlos kündigen.

§ 19 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, neue Funktionen, geänderte Dienstleister) und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Preise (§ 7 Abs. 8) und der Kernumfang der Leistung (§ 6 Abs. 3) werden nicht über dieses Verfahren geändert.
  2. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und stellt die alte und die neue Fassung gegenüber. Der Kunde kann der Änderung bis zum Inkrafttreten in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als angenommen; zusätzlich bestätigt das Firmenkonto die neue Fassung bei der nächsten Anmeldung. Auf diese Folgen weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin.
  3. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; jede Partei kann ihn dann mit einer Frist von 14 Tagen zum Inkrafttreten der Änderung oder zum nächsten Monatsende kündigen.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Erklärungen an den Anbieter gehen an info@orapoint.ch oder an die Anschrift in § 1; Erklärungen an den Kunden gehen an die im Firmenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder als Mitteilung in der App.
  2. Der Anbieter darf diesen Vertrag einschliesslich des AVV mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, an der Edon Shkodra mehrheitlich beteiligt ist (z. B. eine UG oder GmbH), wenn diese OraPoint zu unveränderten Bedingungen fortführt. Er kündigt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Andere Übertragungen bedürfen der Zustimmung der anderen Partei.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Leimen (Baden-Württemberg), wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

Fassung vom 19. Oktober 2026 · Vorherige Fassungen sendet Ihnen der Anbieter auf Anfrage. · Anbieterangaben: Impressum