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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von OraPoint durch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein · Fassung vom 19. Oktober 2026

Kunden mit Sitz in Deutschland oder der EU: AGB Deutschland

Die wichtigsten Eckpunkte (Kurzfassung der Regeln unten; massgeblich sind die genannten Ziffern)
AnbieterinDone IT, Inhaber Edon Shkodra, Leimen (Deutschland) – keine Niederlassung in der Schweiz (Ziff. 1)
Für wenNur Unternehmen, Selbständige und öffentliche Stellen – keine Konsumentinnen und Konsumenten (Ziff. 1)
Gratiszeit3 Monate (oder Dauer laut persönlichem Angebot), bis 10 Personen, endet automatisch, wird nie von selbst kostenpflichtig (Ziff. 5)
PreisCHF 20 pro Monat für die Firma + CHF 7 pro aktive Person; keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestdauer (Ziff. 7)
MehrwertsteuerKeine MWST auf der Rechnung; eine allfällige Bezugsteuer rechnet der Kunde selbst ab (Ziff. 7.4)
KündigungJederzeit mit 14 Tagen Frist auf Monatsende, per E-Mail oder in der App (Ziff. 8)
Ihre DatenGehören Ihnen; Export jederzeit kostenlos; nach Ende 30 Tage Lesezugang, dann Löschung (Ziff. 14)
RechtDeutsches Recht; zwingendes Schweizer Datenschutz- und Arbeitsrecht bleibt anwendbar (Ziff. 20)

1. Anbieterin, Geltung, Kundenkreis

  1. Anbieterin ist Edon Shkodra, handelnd unter dem Geschäftsnamen Done IT, Schlesierstr. 2, 69181 Leimen, Deutschland („Anbieterin“). Done IT ist ein Einzelunternehmen nach deutschem Recht; der Inhaber haftet persönlich. Die Anbieterin hat keinen Sitz und keine Niederlassung in der Schweiz.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von OraPoint zwischen der Anbieterin und Kunden mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Für Kunden mit Sitz in Deutschland oder der EU gelten die AGB Deutschland.
  3. OraPoint wird ausschliesslich an Unternehmen, Selbständige und öffentlich-rechtliche Stellen angeboten. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er OraPoint für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nutzt. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten (Personen, die für den privaten Gebrauch handeln) kommen nicht zustande.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Begriffe

OraPoint
Die Software der Anbieterin für Arbeitszeiterfassung, Dienstplan, Ferien und Abwesenheiten, Aufgaben und Berichte, die über das Internet unter orapoint.ch/app als Online-Dienst (Software as a Service) bereitgestellt wird.
Kunde
Das Unternehmen, das mit der Anbieterin einen Vertrag über OraPoint abschliesst.
Firmenkonto
Der Hauptzugang des Kunden mit der Rolle „Firma“, über den der Kunde OraPoint verwaltet, Einstellungen vornimmt und Erklärungen abgibt (z. B. AGB bestätigen, kündigen).
Nutzer
Jede Person, der der Kunde einen Zugang zu OraPoint einrichtet (z. B. Mitarbeitende, Vorarbeiter bzw. Schichtleiter).
Aktive Person
Ein Nutzer (ohne das Firmenkonto), dessen Zugang an mindestens einem Tag eines Kalendermonats freigeschaltet war – unabhängig davon, ob er sich in diesem Monat angemeldet hat.
Kundendaten
Alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer in OraPoint erfassen oder durch die Nutzung erzeugen (z. B. Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Schichten, Aufgaben, Fotos, Baustellen/Objekte, Personen).
Gratiszeit
Der Zeitraum, in dem der Kunde OraPoint kostenlos nutzt (Ziff. 5).
Textform
Eine lesbare Erklärung, in der die erklärende Person genannt ist, auf Papier oder elektronisch – insbesondere eine E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Mündliche oder telefonische Erklärungen genügen nicht.
Werktag
Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg (Sitz der Anbieterin) sowie der 24. und 31. Dezember.

3. Vertragsbestandteile und Rangfolge

  1. Der Vertrag besteht aus: (a) einer allfälligen individuellen Vereinbarung in Textform, (b) dem Vertrag über die Auftragsbearbeitung (AVV), (c) diesen AGB und (d) der Leistungsbeschreibung auf orapoint.ch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  2. Widersprechen sich diese Bestandteile, geht der zuerst genannte dem später genannten vor. In Fragen des Datenschutzes geht der AVV allen anderen Bestandteilen vor, ausgenommen einer ausdrücklich abweichenden individuellen Vereinbarung.
  3. Werbeaussagen, Beispiele und Hinweise auf der Webseite oder in der App sind keine Zusicherungen, sofern sie nicht in den Vertragsbestandteilen nach Ziff. 3.1 ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaft bezeichnet sind.

4. Vertragsabschluss

  1. Die Darstellung von OraPoint auf der Webseite ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er sich auf orapoint.ch registriert oder einen von der Anbieterin eingerichteten Zugang nutzt und bei der ersten Anmeldung mit dem Firmenkonto diese AGB und den AVV bestätigt. Die Anbieterin nimmt das Angebot an, indem sie den Zugang freischaltet. Mit der Bestätigung kommt der Vertrag über die Gratiszeit (Ziff. 5) zustande.
  2. Die Person, die für den Kunden registriert oder bestätigt, versichert, dazu berechtigt zu sein. Die Anbieterin darf eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei unvollständigen oder offensichtlich falschen Angaben.
  3. Die Anbieterin speichert jede Bestätigung mit Datum, Uhrzeit, Fassung und bestätigender Person. Der Kunde kann die jeweils geltenden Dokumente jederzeit auf orapoint.ch abrufen, speichern und drucken.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.

5. Gratiszeit

  1. Neue Kunden nutzen OraPoint drei Monate kostenlos; hat die Anbieterin dem Kunden in Textform ein persönliches Angebot mit einer anderen Dauer gemacht und hat der Kunde es angenommen, gilt diese Dauer. Das Ende der Gratiszeit ist im Firmenkonto jederzeit sichtbar.
  2. In der Gratiszeit können bis zu 10 aktive Personen gleichzeitig erfasst werden. Im Übrigen entspricht der Funktionsumfang der kostenpflichtigen Nutzung.
  3. Die Gratiszeit endet automatisch. Sie geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Die Anbieterin erinnert den Kunden rechtzeitig vor ihrem Ende in der App.
  4. Die kostenpflichtige Nutzung bestellt der Kunde durch eine Erklärung in Textform (eine E-Mail an info@orapoint.ch genügt) oder über eine dafür vorgesehene Funktion in OraPoint. Der kostenpflichtige Vertrag beginnt mit Eingang der Bestellung bei der Anbieterin, frühestens am Tag nach dem Ende der Gratiszeit.
  5. Bestellt der Kunde nicht, kann er OraPoint nach dem Ende der Gratiszeit noch 14 Tage unverändert nutzen. Danach kann er seine Daten 30 Tage lang nur noch lesen und exportieren. Bestellt er auch in dieser Zeit nicht, endet der Vertrag, und die Anbieterin löscht die Kundendaten nach Ziff. 14.4.
  6. Während der Gratiszeit kann jede Partei den Vertrag jederzeit ohne Frist in Textform beenden. Für die Gratiszeit haftet die Anbieterin nur nach Ziff. 17.1 und 17.4; im Übrigen ist die Haftung in der Gratiszeit ausgeschlossen.

6. Leistungen

  1. Die Anbieterin stellt OraPoint über das Internet zur Nutzung mit einem aktuellen Browser bereit. Zum Funktionsumfang gehören insbesondere: Ein-, Um- und Ausstempeln (Projektwechsel) mit Erfassung des Standorts nur in diesem Moment, Pausen, Korrekturen mit Protokoll; Kunden und Projekte mit Kundenbericht; Karte der gerade eingestempelten Personen (Ort des letzten Stempelns); Arbeitsnachweis mit erledigten Arbeiten; PDF-Exporte; Profilbilder und Firmenlogo; Dienstplan mit Pikett und – soweit der Kunde ihn freischaltet – Diensttausch unter Mitarbeitenden; Stempelregeln (Tage, Zeiten, Tageshöchstzeit, automatisches Einstempeln); Ferien- und Abwesenheitsverwaltung mit kantonalen Feiertagen; Aufgaben mit Fotos; Verwaltung von Personen und Teams; Monatsberichte mit Excel-Export; Gesamtexport aller Kundendaten; Mitteilungen; „Meine Daten“ zur Meldung von Personalien durch die Mitarbeitenden; Rechte für Vorarbeiter; „Hilfe & Feedback“.
  2. Zusatzmodule: „Rechnungen“ (Offerten, Rechnungen, Mahnungen, Swiss QR-Rechnung, Versand per E-Mail) und „Lohn“ (Lohnabrechnung nach Schweizer Recht mit Lohnausweis) stehen zur Verfügung, wenn die anbieterin sie für den Kunden freischaltet. In der Gratiszeit sind sie ohne Aufpreis; ein Preis danach wird vor der Freischaltung in Textform vereinbart.
  3. Die Anbieterin sichert die Kundendaten täglich (Einzelheiten im AVV, Anhang 1).
  4. Die Anbieterin darf OraPoint weiterentwickeln, verbessern und an Technik und Recht anpassen. Sie darf Funktionen nur ändern oder entfernen, wenn der Kernumfang – Arbeitszeiterfassung, Dienstplan, Ferien/Abwesenheiten, Berichte und Export – erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Entfällt eine Funktion, auf die der Kunde erkennbar angewiesen ist, kündigt die Anbieterin dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  5. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, OraPoint für eigene Zwecke zu nutzen und seinen Nutzern Zugang zu geben. Eine Kopie der Software erhält er nicht.
  6. Nicht geschuldet sind insbesondere: Rechts-, Steuer- oder Arbeitsrechtsberatung; die Lohnabrechnung selbst, soweit der Kunde nicht das Zusatzmodul „Lohn“ nutzt – auch dann prüft der Kunde jede Abrechnung vor dem Abschluss und bleibt für Lohnzahlung und Meldungen an Ausgleichskasse, Versicherungen und Steuerbehörden verantwortlich; die Prüfung, ob die Arbeitszeitgestaltung des Kunden gesetzlich zulässig ist (z. B. nach Arbeitsgesetz oder Gesamtarbeitsvertrag); Internetzugang und Endgeräte; Schulungen vor Ort. Hinweise der App (z. B. zu Mindestpausen nach Art. 15 ArG) erleichtern die Arbeit, ersetzen aber nicht die Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber.

7. Preise, Mehrwertsteuer, Zahlung

  1. Die Vergütung beträgt pro Kalendermonat CHF 20 für das Firmenkonto zuzüglich CHF 7 für jede aktive Person (Ziff. 2). Weitere Kosten (z. B. Einrichtung, Speicherplatz, Export, Support per E-Mail, Datenübertragung beim Wechsel) fallen nicht an.
  2. Rechenbeispiel: Im März sind 10 Mitarbeitende freigeschaltet; am 20. März kommt eine elfte Person hinzu, eine andere wird am 5. März gesperrt. Aktiv im März waren also 11 Personen. Vergütung: CHF 20 + 11 × CHF 7 = CHF 97.
  3. Beginnt oder endet der kostenpflichtige Vertrag im Laufe eines Kalendermonats, wird die Vergütung für diesen Monat anteilig nach Kalendertagen berechnet.
  4. Mehrwertsteuer: Die Anbieterin ist in Deutschland Kleinunternehmerin (§ 19 UStG) und in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen enthalten deshalb keine Mehrwertsteuer. Die Leistung gilt nach Schweizer Recht als am Sitz des Kunden erbracht; ist der Kunde in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig oder bezieht er solche Leistungen aus dem Ausland für mehr als CHF 10 000 im Kalenderjahr, rechnet er die Bezugsteuer selbst mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab (Art. 45 MWSTG). Wird die Anbieterin in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, verstehen sich die Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; die Anbieterin teilt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit, und der Kunde kann den Vertrag dann auf diesen Zeitpunkt kündigen.
  5. Die Anbieterin rechnet monatlich nachträglich ab und stellt die Rechnung per E-Mail als PDF. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt netto zahlbar, per Banküberweisung in CHF auf das in der Rechnung angegebene Konto. Bankspesen auf Seiten des Kunden trägt der Kunde.
  6. Kommt der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen des anwendbaren Rechts (Ziff. 20.1). Ist der Kunde mit einem Betrag mehr als 30 Tage im Verzug, darf die Anbieterin den Zugang nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen auf das Lesen und Exportieren beschränken (Ziff. 12). Die Daten bleiben erhalten; nach Zahlung wird der volle Zugang am nächsten Werktag wiederhergestellt.
  7. Der Kunde kann nur mit Forderungen verrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit der Forderung der Anbieterin im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
  8. Preiserhöhungen teilt die Anbieterin mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit; sie sind frühestens 12 Monate nach Beginn des kostenpflichtigen Vertrags bzw. nach der letzten Erhöhung zulässig. Der Kunde kann den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens ohne weitere Kosten kündigen; darauf weist die Anbieterin in der Mitteilung hin. Preissenkungen gelten ab dem folgenden Kalendermonat automatisch.

8. Dauer und Kündigung

  1. Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestdauer.
  2. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von 14 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Beispiel: Eine Kündigung, die bis und mit 17. März eingeht, wirkt auf den 31. März; eine Kündigung, die am 18. März eingeht, wirkt auf den 30. April.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde kann sie per E-Mail an info@orapoint.ch oder mit dem Firmenkonto unter „Einstellungen“ erklären; die Anbieterin bestätigt den Eingang und das Vertragsende in Textform.
  4. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung OraPoint rechtswidrig nutzt (Ziff. 11.4 und 11.5) oder mit einem Betrag von mindestens zwei Monatsvergütungen mehr als 60 Tage im Verzug ist.
  5. Nach Vertragsende gilt Ziff. 14.3 und 14.4 (30 Tage Lesezugang mit Export, danach Löschung).

9. Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Die Anbieterin strebt eine Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet. Nicht mitgerechnet werden: angekündigte Wartungen (in der Regel ausserhalb von 6–20 Uhr an Werktagen, höchstens 8 Stunden im Monat), Störungen des Internets ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin, Fälle höherer Gewalt (Ziff. 18) und Ausfälle, die der Kunde verursacht. Die 98 % sind ein Zielwert und keine Garantie; die Rechte des Kunden bei Mängeln (Ziff. 16) bleiben vorbehalten.
  2. Support erhält der Kunde per E-Mail an info@orapoint.ch und über „Hilfe & Feedback“ in der App. Die Anbieterin antwortet an Werktagen in der Regel innert eines Werktages. Fällt OraPoint ganz aus, beginnt die Anbieterin unverzüglich nach Kenntnis mit der Behebung.

10. Zugänge und Nutzer

  1. Der Kunde richtet die Zugänge seiner Nutzer selbst ein, vergibt Rollen und sperrt Zugänge, die nicht mehr benötigt werden. Jeder Zugang ist persönlich; Nutzer dürfen ihn nicht mit anderen teilen.
  2. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Nutzer diese AGB, soweit sie die Nutzung betreffen, einhalten. Er steht für das Verhalten seiner Nutzer gegenüber der Anbieterin ein wie für eigenes Verhalten.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugangsdaten kennen, ändert der Kunde das Passwort sofort, meldet sich auf allen Geräten ab (Funktion im Profil) und informiert die Anbieterin umgehend.

11. Pflichten des Kunden

  1. Information der Mitarbeitenden: Der Kunde ist als Arbeitgeber für die rechtmässige Bearbeitung der Daten seiner Mitarbeitenden verantwortlich (Art. 328b OR, DSG). Er informiert sie vor der ersten Nutzung in verständlicher Form, insbesondere über die Erfassung des Standorts beim Stempeln (Ein-, Um- und Ausstempeln) und die Kartenansicht, über Krankmeldungen und darüber, wer welche Daten sieht (Art. 19 DSG). Die Datenschutzerklärung der Anbieterin kann er dafür verwenden; sie ersetzt seine eigene Information nicht.
  2. Mitwirkung: Der Kunde beachtet die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden bzw. ihrer Vertretung (Art. 48 ArG, Mitwirkungsgesetz) und allfällige Regeln eines Gesamtarbeitsvertrags, bevor er OraPoint einführt.
  3. Aufbewahrung und Prüfung: Der Kunde prüft Berichte und Auswertungen, bevor er sie für die Lohnabrechnung oder gegenüber Behörden verwendet. Für die Aufbewahrung der Arbeitszeitnachweise während mindestens fünf Jahren (Art. 46 ArG, Art. 73 Abs. 2 ArGV 1) und anderer Unterlagen ist der Kunde verantwortlich; er exportiert die Daten dafür rechtzeitig, spätestens vor dem Ende des Lesezugangs nach Vertragsende.
  4. Keine Überwachung: Der Kunde nutzt OraPoint nicht als Überwachungs- oder Kontrollsystem, das das Verhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz überwachen soll (Art. 26 ArGV 3), nicht zur heimlichen oder dauernden Überwachung von Personen, nicht zur Erstellung von Bewegungs- oder Verhaltensprofilen und nicht, um Personen wegen der Ausübung ihrer Rechte zu benachteiligen.
  5. Keine rechtswidrige Nutzung: Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch (z. B. Fotos, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen), greift OraPoint nicht an, testet die Belastbarkeit oder Sicherheit nicht ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin in Textform, umgeht keine Schutzmassnahmen, ruft Daten nicht automatisiert in einer den Betrieb beeinträchtigenden Menge ab und versucht nicht, den Programmcode auszulesen, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt.
  6. Richtige Angaben: Der Kunde hält seine Firmen- und Rechnungsangaben aktuell und teilt Änderungen (z. B. neue Adresse, neue E-Mail für Rechnungen) umgehend mit.
  7. Verletzt der Kunde schuldhaft Pflichten aus Ziff. 11.1, 11.2, 11.4 oder 11.5 und nimmt ein Dritter (z. B. eine betroffene Person oder Behörde) deshalb die Anbieterin in Anspruch, hält der Kunde die Anbieterin für die daraus entstehenden Ansprüche und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung schadlos. Die Anbieterin informiert den Kunden umgehend und überlässt ihm, soweit möglich, die Abwehr.

12. Sperre des Zugangs

  1. Die Anbieterin darf den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise sperren, wenn (a) ein Zahlungsverzug nach Ziff. 7.6 vorliegt, (b) konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen Ziff. 11.4 oder 11.5 bestehen, (c) Zugangsdaten offensichtlich missbraucht werden oder (d) eine akute Gefahr für die Sicherheit von OraPoint oder für Daten anderer Kunden besteht.
  2. Die Sperre muss verhältnismässig sein: Die Anbieterin wählt das mildeste wirksame Mittel (z. B. Sperre eines einzelnen Nutzers statt der ganzen Firma, nur Lesezugang statt vollständiger Sperre) und kündigt die Sperre vorher in Textform mit angemessener Frist zur Abhilfe an. Ohne Ankündigung darf sie nur in den Fällen (c) und (d) sperren, wenn ein Abwarten nicht zumutbar ist; sie informiert den Kunden dann umgehend nachträglich.
  3. Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Die Kundendaten werden durch eine Sperre nicht gelöscht. Während einer Sperre nach Ziff. 12.1 lit. a bleibt die Vergütungspflicht bestehen; in den übrigen Fällen nur, wenn der Kunde den Grund zu vertreten hat.

13. Datenschutz

  1. Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt der Vertrag über die Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit ihm abgeschlossen.
  2. Die Kundendaten werden in Deutschland bzw. in der EU bearbeitet; diese Staaten gewährleisten nach Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV) einen angemessenen Datenschutz.
  3. Für Daten, die die Anbieterin als eigene Verantwortliche bearbeitet (z. B. Vertrags- und Rechnungsdaten), gilt die Datenschutzerklärung.

14. Daten des Kunden, Export, Wechsel, Löschung

  1. Die Kundendaten stehen allein dem Kunden zu. Die Anbieterin verwendet sie nur zur Erfüllung dieses Vertrags und nicht für eigene Zwecke, nicht für Werbung und nicht zum Training von KI-Systemen. Anonyme technische Kennzahlen ohne Bezug zu Personen oder zum Kunden (z. B. Gesamtzahl der Buchungen aller Kunden, Auslastung der Server) darf die Anbieterin zum Betrieb und zur Verbesserung von OraPoint verwenden.
  2. Der Kunde kann alle Kundendaten jederzeit kostenlos selbst exportieren: als Gesamtexport (ZIP-Datei mit allen Daten im Format JSON, je Tabelle einer CSV-Datei für Excel und allen Fotos) und als Monatsbericht im Excel-Format.
  3. Nach Vertragsende – gleich aus welchem Grund – kann der Kunde 30 Tage lang mit dem Firmenkonto auf alle Kundendaten lesend zugreifen und sie exportieren.
  4. Danach löscht die Anbieterin die Kundendaten innert weiteren 30 Tagen vollständig aus dem laufenden System und bestätigt die Löschung auf Wunsch in Textform. In Datensicherungen werden sie gemäss dem Sicherungsplan (AVV, Anhang 1) spätestens nach 12 Monaten überschrieben. Daten, die die Anbieterin selbst aufbewahren muss (z. B. Rechnungen), sind davon ausgenommen. Will der Kunde Arbeitszeitnachweise länger aufbewahren (Ziff. 11.3), exportiert er sie vorher.
  5. Wechsel der Anbieterin: Will der Kunde zu einer anderen Anbieterin oder in ein eigenes System wechseln, erklärt er dies in Textform. Die Anbieterin unterstützt ihn mit dem vollständigen Export der Kundendaten in den Formaten nach Ziff. 14.2 und beantwortet Fragen zu deren Aufbau. Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ziff. 8; der Übergangszeitraum, in dem der Kunde Zugriff hat, beträgt 30 Tage nach Vertragsende und kann auf Wunsch des Kunden einmal um bis zu 30 Tage verlängert werden. Für den Wechsel und den Export fallen keine Kosten an.

15. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten (insbesondere Kundendaten, Preise individueller Vereinbarungen, Sicherheitsdetails), vertraulich und verwenden sie nur für diesen Vertrag. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
  2. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die die Partei nachweislich unabhängig erlangt hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder behördlichen bzw. gerichtlichen Anordnung offenlegen muss; im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorher, soweit dies erlaubt ist.
  3. Die Anbieterin nennt den Kunden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung in Textform als Referenz.

16. Mängel

  1. Die Anbieterin hält OraPoint während der Vertragsdauer in einem vertragsgemässen Zustand.
  2. Der Kunde meldet Mängel umgehend nach Entdeckung in Textform oder über „Hilfe & Feedback“, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (was wurde gemacht, was ist passiert, was wurde erwartet).
  3. Die Anbieterin beseitigt Mängel innert angemessener Frist nach ihrer Wahl durch Fehlerbehebung, Umgehungslösung oder neue Version. Eine Umgehungslösung genügt, wenn sie für den Kunden zumutbar ist.
  4. Ist OraPoint wegen eines Mangels erheblich eingeschränkt nutzbar, wird die Vergütung für die Dauer der Einschränkung angemessen herabgesetzt. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen; Ziff. 17 bleibt vorbehalten.

17. Haftung

  1. Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, für schuldhaft verursachte Personenschäden (Tötung, Körperverletzung, Gesundheitsschädigung), bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftpflichtrecht.
  2. Bei leichtfahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (z. B. Bereitstellung von OraPoint, Datensicherung, Vertraulichkeit).
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere des Datenschutzrechts, bleiben vorbehalten.
  5. Die Ziff. 17.1–17.3 gelten auch für Hilfspersonen der Anbieterin.
  6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die in OraPoint erfassten Daten richtig sind, und prüft Berichte vor der Lohnabrechnung. Schäden aus falschen Eingaben des Kunden oder seiner Nutzer hat die Anbieterin nicht zu vertreten.

18. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, solange und soweit diese auf Ereignissen beruht, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen und die sie auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, grossflächige Ausfälle von Strom oder Internet, Angriffe auf das Rechenzentrum trotz angemessener Schutzmassnahmen). Die betroffene Partei informiert die andere umgehend und tut das Zumutbare, um die Folgen gering zu halten. Für Zeiträume, in denen OraPoint wegen höherer Gewalt nicht nutzbar ist, schuldet der Kunde keine Vergütung. Dauert ein solches Ereignis länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag fristlos kündigen.

19. Änderungen dieser AGB

  1. Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, neue Funktionen, geänderte Dienstleister) und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Preise (Ziff. 7.8) und der Kernumfang der Leistung (Ziff. 6.3) werden nicht über dieses Verfahren geändert.
  2. Die Anbieterin teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und stellt die alte und die neue Fassung gegenüber. Der Kunde kann der Änderung bis zum Inkrafttreten in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als angenommen; zusätzlich bestätigt das Firmenkonto die neue Fassung bei der nächsten Anmeldung. Auf diese Folgen weist die Anbieterin in der Mitteilung ausdrücklich hin.
  3. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; jede Partei kann ihn dann mit einer Frist von 14 Tagen auf das Inkrafttreten der Änderung oder auf das nächste Monatsende kündigen.

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG). Zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts, insbesondere des Datenschutz- und des Arbeitsrechts, bleiben vorbehalten.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin in Leimen (Baden-Württemberg, Deutschland). Die Anbieterin kann den Kunden auch an dessen Sitz belangen. Urteile deutscher Gerichte sind nach dem Lugano-Übereinkommen in der Schweiz anerkennbar und vollstreckbar.
  3. Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Erklärungen an die Anbieterin gehen an info@orapoint.ch oder an die Adresse in Ziff. 1; Erklärungen an den Kunden gehen an die im Firmenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder als Mitteilung in der App.
  4. Die Anbieterin darf diesen Vertrag einschliesslich des AVV mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, an der Edon Shkodra mehrheitlich beteiligt ist (z. B. eine UG oder GmbH), wenn diese OraPoint zu unveränderten Bedingungen weiterführt. Sie kündigt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Andere Übertragungen bedürfen der Zustimmung der anderen Partei.
  5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fassung vom 19. Oktober 2026 · Vorherige Fassungen sendet Ihnen die Anbieterin auf Anfrage. · Anbieterangaben: Impressum