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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Bestandteil der AGB Deutschland von OraPoint · Fassung vom 19. Oktober 2026

Kunden mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein: Vertrag über die Auftragsbearbeitung (DSG)

Parteien
Verantwortlicher („Auftraggeber“): der Kunde von OraPoint, wie im Firmenkonto angegeben.
Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“): Edon Shkodra, handelnd als Done IT, Schlesierstr. 2, 69181 Leimen, Deutschland, info@orapoint.ch.
Dieser Vertrag wird zusammen mit dem Nutzungsvertrag geschlossen, wenn das Firmenkonto die AGB und diesen Vertrag bestätigt (AGB § 4). Die Bestätigung erfolgt elektronisch und erfüllt damit die Form nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO; der Auftragnehmer speichert sie mit Datum, Uhrzeit, Fassung und bestätigender Person.

Worum geht es? Der Kunde (Arbeitgeber) entscheidet, welche Daten seiner Beschäftigten er in OraPoint erfasst. Done IT stellt dafür nur die Technik bereit und darf mit den Daten nichts anderes tun, als was der Kunde will und dieser Vertrag erlaubt. Dieser Vertrag legt das verbindlich fest – so, wie es Art. 28 DSGVO vorschreibt.

1. Gegenstand und Dauer

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, um ihm OraPoint als Online-Dienst bereitzustellen: Speicherung (Hosting), Betrieb, Datensicherung, Wiederherstellung, Fehlerbehebung und Support.
  2. Der Vertrag gilt, solange der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber verarbeitet – also ab der Gratiszeit über die gesamte Laufzeit des Nutzungsvertrags bis zur vollständigen Löschung nach Ziffer 12. Er endet nicht vorher durch eine Kündigung des Nutzungsvertrags.

2. Art, Zweck, Daten, Betroffene

Art der VerarbeitungErheben (über die App), Erfassen, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Abfragen, Auswerten (Berichte), Übermitteln an Berechtigte des Auftraggebers (Anzeige, Export, Mitteilungen), Sichern, Wiederherstellen, Löschen.
ZweckArbeitszeiterfassung, Personaleinsatzplanung, Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung, Arbeitsorganisation und -dokumentation sowie die Vorbereitung der Lohnabrechnung durch den Auftraggeber; mit den Zusatzmodulen ausserdem die Lohnabrechnung (derzeit nur für Firmen in der Schweiz) und die Rechnungsstellung an Kunden des Auftraggebers, jeweils mit Versand per E-Mail auf dessen bzw. deren Veranlassung; Diensttausch unter Beschäftigten, soweit freigeschaltet; Erfassung von Personalien durch die Beschäftigten selbst mit Übernahme durch den Auftraggeber.
Betroffene Personen(a) Beschäftigte des Auftraggebers einschliesslich Leiharbeitnehmer, Aushilfen und Inhaber, denen ein Zugang eingerichtet ist; (b) Ansprechpersonen bei Kunden des Auftraggebers, soweit der Auftraggeber sie als Kunden, bei Projekten oder in Aufgaben erfasst; (c) Personen, die auf Fotos zu Aufgaben erkennbar sind; (d) Kinder von Beschäftigten, soweit für Familienzulagen erfasst; (e) Personen, deren Daten in Anhängen zu Meldungen „Hilfe & Feedback“ enthalten sind.
DatenartenKontodaten (Name, Benutzername, E-Mail, Telefon, Rolle, Team, Urlaubsanspruch, letzte Anmeldung, Passwort nur als Hash); Arbeitszeiten (Beginn, Ende, Pause, Baustelle/Objekt, Notiz, Korrekturen mit altem und neuem Wert, Grund, Person, Zeitpunkt); Standortdaten (GPS-Koordinaten und Genauigkeit, nur beim Stempeln: Ein-, Um- und Ausstempeln); Projektabschnitte (Projekt, Beginn und Ende bei einem Projektwechsel); freiwilliges Profilbild; Kunden- und Projektdaten (Name, Adresse, Ansprechperson, Telefon, E-Mail); Abwesenheiten (Art, Zeitraum, Bemerkung, Genehmigung); Schichten; Aufgaben, Bemerkungen, Fotos; Mitteilungen; Protokolldaten (wer hat wann was angelegt, geändert, gelöscht); erledigte Arbeiten pro Projektabschnitt; Diensttausch-Anfragen (Schicht, Personen, Nachricht, Zusage, Freigabe); Personalien (amtlicher Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Zivilstand, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, IBAN) und Meldungen dazu; Lohndaten (Lohn, Pensum, Versicherungen, Kinder, Lohnabrechnungen, Lohnausweis); Rechnungsdaten (Angebote, Rechnungen, Zahlungen, Kunden des Auftraggebers); Protokoll versendeter E-Mails (Empfänger, Betreff, Zeitpunkt); Anhänge zu Meldungen (Bilder, Sprachnachrichten).
Besondere KategorienDie Angabe „krank“ mit Zeitraum ist ein Gesundheitsdatum (Art. 9 DSGVO). OraPoint sieht kein Feld für Diagnosen vor; der Auftraggeber weist seine Beschäftigten an, keine Diagnosen einzutragen. Weitere besondere Kategorien sind nicht vorgesehen.

3. Weisungen

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers – auch in Bezug auf die Übermittlung in Drittländer –, es sei denn, er ist durch das Recht der EU oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Auftraggeber diese Pflicht vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
  2. Die Weisungen sind abschliessend festgelegt in diesem Vertrag, in den AGB und in der Nutzung der Funktionen von OraPoint durch den Auftraggeber und seine Nutzer (z. B. Anlegen, Ändern, Löschen, Exportieren). Weitere Weisungen erteilt das Firmenkonto bzw. eine dort als Inhaber oder Verwaltung angegebene Person in Textform an info@orapoint.ch. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich in Textform.
  3. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstösst, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO) und darf die Ausführung aussetzen, bis der Auftraggeber sie bestätigt oder ändert.
  4. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke, nicht für Werbung, nicht zum Training von KI-Systemen und gibt sie nicht an Dritte weiter, ausser nach Ziffer 6 und 11. Für Betreuung und Abrechnung sieht er nur Kennzahlen (z. B. Anzahl aktiver Konten) und die Kontodaten der Nutzer (Name, Benutzername, E-Mail, Rolle, Team, Status, letzte Anmeldung); jeder solche Abruf wird protokolliert. Arbeitszeiten, Standorte, Abwesenheiten, Dienstpläne, Aufgaben und Fotos sieht er in der Anwendung nicht.

4. Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Derzeit hat ausschliesslich der Inhaber Edon Shkodra Zugang. Zieht er weitere Personen hinzu, verpflichtet er sie vorher in Textform und schult sie im Datenschutz.
  2. Der Auftragnehmer greift auf einzelne Daten des Auftraggebers in der Datenbank nur zu, soweit es für Betrieb, Datensicherung, Wiederherstellung oder eine vom Auftraggeber gewünschte Fehlerbehebung zwingend erforderlich ist, und nur im dafür nötigen Umfang.

5. Sicherheit der Verarbeitung

  1. Der Auftragnehmer trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Massnahmen nach Art. 32 DSGVO. Sie sind Bestandteil dieses Vertrags.
  2. Der Auftragnehmer darf die Massnahmen an den Stand der Technik anpassen, wenn das Schutzniveau dadurch nicht sinkt. Wesentliche Änderungen dokumentiert er und teilt sie dem Auftraggeber auf Anfrage mit.

6. Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Auftraggeber genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter (allgemeine schriftliche Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
  2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist aus sachlichem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. Können die Parteien sich nicht einigen, kann der Auftraggeber den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Änderung ohne weitere Kosten kündigen.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrag, insbesondere auf hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Massnahmen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Er haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten durch den Unterauftragsverarbeiter.
  4. Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen, bei denen der Dritte keinen Zugriff auf die Daten des Auftraggebers hat (z. B. Telekommunikation, Post, Reinigung).

7. Ort der Verarbeitung

Die Daten des Auftraggebers werden ausschliesslich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet und gesichert (Rechenzentren der IONOS SE in der EU; zweite Sicherungskopie in Deutschland). Eine Verarbeitung in einem Drittland erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform und nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Ein Zugriff aus einem Drittland zur Fernwartung findet nicht statt.

8. Rechte der betroffenen Personen

  1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen nach Art. 12–22 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
  2. Auskunft, Berichtigung, Löschung und Export kann der Auftraggeber weitgehend selbst in OraPoint vornehmen (Personenansicht, Korrektur mit Protokoll, Gesamtexport). Wo das nicht möglich ist, führt der Auftragnehmer die Massnahme auf Weisung des Auftraggebers innerhalb von 5 Werktagen aus.
  3. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer, leitet dieser das Anliegen innerhalb von 2 Werktagen an den Auftraggeber weiter und teilt der Person mit, dass er es weitergeleitet hat. Er beantwortet es nicht selbst inhaltlich, es sei denn, der Auftraggeber weist ihn dazu an.

9. Weitere Unterstützung

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm verfügbaren Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO, insbesondere bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung (z. B. wegen der Standorterfassung oder der Krankmeldungen) und bei einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO). Er stellt dafür auf Anfrage eine Beschreibung der Verarbeitung und der Massnahmen zur Verfügung.

10. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

  1. Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers (z. B. unbefugter Zugriff, Verlust, unbefugte Änderung) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nachdem sie ihm bekannt geworden ist, an die im Firmenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse und als Mitteilung in der App.
  2. Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen, ergriffene und vorgeschlagene Massnahmen sowie einen Ansprechpartner (Art. 33 Abs. 3 DSGVO). Was noch nicht bekannt ist, liefert der Auftragnehmer ohne unangemessene Verzögerung nach.
  3. Der Auftragnehmer ergreift unverzüglich die erforderlichen Massnahmen, um die Verletzung zu beenden und ihre Folgen zu mindern, und dokumentiert den Vorfall. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 33, 34 DSGVO) nimmt der Auftraggeber vor; der Auftragnehmer unterstützt ihn dabei.

11. Anfragen von Behörden

  1. Verlangt eine Behörde oder ein Gericht vom Auftragnehmer Daten des Auftraggebers, gibt der Auftragnehmer Daten nur heraus, wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist und eine schriftliche, rechtlich begründete Anordnung vorliegt. Er prüft die Anordnung, legt soweit sinnvoll Rechtsmittel ein und gibt nur die Daten heraus, die von der Anordnung genau erfasst sind.
  2. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich vor der Herausgabe, damit dieser selbst reagieren kann, es sei denn, das Gesetz oder die Anordnung verbietet dies ausdrücklich. Ersucht eine Behörde eines Drittlands um Daten, verweist er sie auf den Weg der Rechtshilfe.

12. Löschung und Rückgabe

  1. Nach Ende des Nutzungsvertrags kann der Auftraggeber 30 Tage lang mit dem Firmenkonto auf alle Daten zugreifen und sie vollständig exportieren (Rückgabe nach Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Der Export ist kostenlos.
  2. Danach löscht der Auftragnehmer alle Daten des Auftraggebers innerhalb von weiteren 30 Tagen aus dem laufenden System, sofern nicht nach dem Recht der EU oder eines Mitgliedstaats eine Pflicht zur Speicherung besteht. Er bestätigt die Löschung auf Anfrage in Textform.
  3. In Datensicherungen bleiben die Daten technisch bedingt erhalten, bis die jeweilige Sicherung nach dem Plan in Anlage 1 überschrieben wird (spätestens nach 12 Monaten). Bis dahin sind sie gesperrt; sie werden nicht verwendet, ausser zur Wiederherstellung nach einem Schaden.
  4. Die Pflicht des Auftraggebers, Unterlagen nach Arbeits-, Steuer- oder Sozialversicherungsrecht aufzubewahren, erfüllt er selbst durch rechtzeitigen Export.

13. Nachweise und Kontrollen

  1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO und diesem Vertrag erforderlich sind (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO), insbesondere eine aktuelle Fassung der Anlage 1 und die Nachweise der Unterauftragsverarbeiter (z. B. ISO-27001-Zertifikat von IONOS).
  2. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter, zur Verschwiegenheit verpflichteter Prüfer, der kein Wettbewerber des Auftragnehmers ist, kann die Einhaltung nach Anmeldung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen während der Geschäftszeiten und ohne vermeidbare Störung des Betriebs überprüfen, in der Regel höchstens einmal im Kalenderjahr; aus besonderem Anlass (z. B. nach einer Verletzung nach Ziffer 10) jederzeit. Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter werden durch deren Nachweise geprüft.
  3. Die Kosten einer Kontrolle trägt der Auftraggeber, es sei denn, sie ergibt einen nicht nur unerheblichen Verstoss des Auftragnehmers.

14. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich (Art. 24 DSGVO), insbesondere für die Information der Beschäftigten (Art. 13 DSGVO), eine etwa erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung und die Beteiligung des Betriebsrats.
  2. Er informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er bei der Nutzung Fehler oder Unregelmässigkeiten im Hinblick auf den Datenschutz feststellt.

15. Haftung, Vergütung, Schlussbestimmungen

  1. Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien zueinander gilt Art. 82 Abs. 5 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB (§ 17).
  2. Unterstützungsleistungen nach den Ziffern 8, 9, 10 und 13.1 sind mit der Vergütung nach den AGB abgegolten. Für Unterstützung, die über das übliche Mass hinausgeht und nicht durch einen Verstoss des Auftragnehmers veranlasst ist, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung einen angemessenen Aufwandsersatz verlangen.
  3. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes den AGB und allen anderen Vereinbarungen vor.
  4. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; für Änderungen durch den Auftragnehmer gilt das Verfahren nach § 19 der AGB, für Unterauftragsverarbeiter Ziffer 6.
  5. Es gilt deutsches Recht. Für den Gerichtsstand gilt § 20 Abs. 4 der AGB. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die Regelung, die den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 32 DSGVO)

ZielMassnahme
Zutrittskontrolle (Server)Betrieb ausschliesslich in Rechenzentren der IONOS SE in der EU mit Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und Sicherheitspersonal; IONOS ist nach ISO 27001 zertifiziert (Ziff. 9.2 der IONOS-Auftragsverarbeitungsvereinbarung).
Zugangskontrolle (Systeme)Verwaltungszugang zum Server nur über verschlüsselte Verbindung (SFTP/SSH) mit persönlichen Zugangsdaten des Inhabers; Datenbanken sind nur vom eigenen Webspace aus erreichbar, nicht aus dem Internet; Programmcode, Einstellungen und Schlüssel sind von aussen nicht abrufbar. Der Arbeitsrechner des Inhabers ist vollständig verschlüsselt (BitLocker) und passwortgeschützt.
Zugriffskontrolle (Daten)Rollenkonzept (Mitarbeiter, Vorarbeiter, Firma, Betreiber) mit Prüfung jeder Anfrage auf dem Server; jede Datenbankabfrage ist auf die Firma der angemeldeten Person beschränkt (Mandantentrennung); Vorarbeiter sehen nur ihr Team; der Betreiber sieht nur Kennzahlen und Kontodaten; jeder Abruf von Kontodaten einer Firma durch den Betreiber wird protokolliert. Mandantentrennung und Rollen wurden mit eigenen Prüfungen getestet (zuletzt Oktober 2026).
AuthentifizierungPasswörter nur als Hash (bcrypt); Anmeldung über signierte, ablaufende Schlüssel (JWT, höchstens 7 Tage gültig) mit eigenem Geheimschlüssel; Schlüssel werden bei Passwortwechsel und auf Wunsch („überall abmelden“) sofort ungültig; Sperre nach 5 Fehlversuchen pro Benutzername bzw. 20 pro Anschluss für 15 Minuten; neue Zugänge müssen bei der ersten Anmeldung ein eigenes Passwort wählen; gesperrte Konten und Firmen werden sofort abgewiesen; automatische Abmeldung nach 30 Minuten ohne Aktivität.
WeitergabekontrolleVerschlüsselte Übertragung (HTTPS/TLS, HSTS) zwischen Gerät und Server; Fotos nur über zeitlich begrenzte, signierte Links; Schutz-Kopfzeilen gegen Einbettung in fremde Seiten; keine Einbindung fremder Skripte, Schriften oder Analyse-Dienste.
EingabekontrolleProtokoll über Anlegen, Ändern und Löschen wichtiger Daten mit Person und Zeitpunkt; Zeitstempel beim Stempeln setzt der Server, nicht das Gerät; jede Korrektur von Arbeitszeiten nur mit Pflicht-Begründung, mit Speicherung des alten und neuen Werts und Benachrichtigung der betroffenen Person.
Verschlüsselung heikler FelderAHV-/Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, IBAN, Kinder sowie Meldungen zu Personalien werden in der Datenbank zusätzlich verschlüsselt (XSalsa20-Poly1305); der Schlüssel liegt nicht in der Datenbank. Mitarbeitende sehen diese Angaben nur gekürzt; Lohn und Personalien sieht nur das Firmenkonto; Lohnabrechnungen per E-Mail nur als passwortgeschütztes PDF; Abrufe werden protokolliert.
DatenminimierungStandort nur im Moment des Stempelns (Ein-, Um- und Ausstempeln), keine Ortung im Hintergrund; die Karte zeigt nur den Ort des letzten Stempelns der gerade Eingestempelten; Kartenbilder über den eigenen Server, ohne Weitergabe von IP-Adressen oder Personendaten an den Kartendienst; Profilbilder auf 256 px verkleinert; kein Diagnosefeld bei Krankmeldungen; Fotos verkleinert und ohne eingebettete Zusatzdaten (z. B. Aufnahmeort); Einstempeln auf Wunsch der Person ohne GPS; erledigte Diensttausch-Anfragen und Personalien-Meldungen nach einem Jahr gelöscht; versendete E-Mails nur mit Empfänger, Betreff und Zeitpunkt protokolliert; höchstens 300 E-Mails pro Firma und Tag; IP-Adressen bei Missbrauchsschutz nur als Hash und höchstens 24 Stunden.
Verfügbarkeit und BelastbarkeitTägliche automatische Sicherung jeder Datenbank (konsistent, komprimiert, auf Vollständigkeit geprüft) mit Zugriffssperre auf dem Server; Aufbewahrung: alle Sicherungen der letzten 48 Stunden, 14 tägliche, 8 wöchentliche, 12 monatliche. Tägliche zweite Kopie auf dem verschlüsselten Rechner des Inhabers in Deutschland. Bei Fehlschlag automatische Meldung an den Inhaber. Die Datensicherung wird im Betreiberbereich laufend angezeigt.
WiederherstellbarkeitDokumentiertes Wiederherstellungsverfahren, das vor jeder Wiederherstellung selbst eine Sicherung anlegt; Wiederherstellung vollständig getestet (Oktober 2026); Wiederholung des Tests mindestens alle drei Monate.
TrennungMandantentrennung im Betrieb (siehe Zugriffskontrolle); Demo-Daten sind fiktiv und werden jede Nacht zurückgesetzt; die Entwicklung erfolgt nicht mit echten Kundendaten; Wiederherstellungstests mit echten Sicherungen nur in einer gesperrten, getrennten Datenbank, die danach sofort geleert wird.
OrganisationZugang zu Kundendaten nur für den Inhaber; Vertraulichkeitsverpflichtung weiterer Personen vor Zugang; Vorfallverfahren nach Ziffer 10; Prüfung der Massnahmen bei jeder grösseren Änderung und mindestens jährlich.

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrt und Garantien
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, DeutschlandHosting von Webseite, App, Datenbanken und Datensicherungen; Versand der E-Mails der App, auch der E-Mails, die der Auftraggeber aus der App sendet (Rechnungen, Lohnabrechnungen, Diensttausch)Rechenzentren in der EU bzw. im EWR (Ziff. 4.3 der IONOS-Auftragsverarbeitungsvereinbarung, abgeschlossen am 11.12.2022, heute Bestandteil der IONOS-AGB). IONOS darf Daten in anonymisierter Form – also ohne jeden Personenbezug – zur Verbesserung der eigenen Produkte nutzen (Ziff. 12.6).
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, IrlandE-Mail-Postfach des Auftragnehmers (Weiterleitung von info@orapoint.ch/.de) für Support. Daten aus der App werden nicht an Google übermittelt. Betroffen sind nur Daten, die der Auftraggeber selbst per E-Mail sendet.EU; Zugriff aus den USA möglich. Google LLC ist nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023, Art. 45 DSGVO).

Fassung vom 19. Oktober 2026 · Anbieterangaben: Impressum